Darlehen im Überblick

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen. Die feste Rate bleibt über die gesamte Laufzeit gleich, sofern eine Zinsbindungsfrist über die komplette Laufzeit vereinbart wurde.
Durch jede Ratenzahlung erfolgt eine Tilgung der Restschuld – der Zinsanteil verringert sich, der Tilgungsanteil steigt.
Weil die monatlichen Raten während der Sollzinsbindung gleich bleiben, bietet das Annuitätendarlehen dem Darlehensnehmer eine hohe finanzielle Planungssicherheit. Außerdem besteht die Möglichkeit von Sondertilgungen.


Forward Darlehen

Das Forward-Darlehen ist eine Sonderform des Annuitätendarlehens. Die Auszahlung erfolgt erst nach einer fest vereinbarten Vorlaufzeit [Forward-Periode].
Bis dahin fallen weder Darlehensraten noch Bereitstellungszinsen an.
Die Anschlussfinanzierung des bestehenden Darlehens lässt sich somit bis zu 36 Monaten im Voraus sichern.
Das Zinsänderungsrisiko vor Ablauf der Sollzinsbindung wird minimiert.

Der Kreditgeber erhebt für jeden Monat Vorlaufzeit einen Zinsaufschlag auf die aktuellen Konditionen, der für die gesamte Laufzeit gilt.


Variables Darlehen

Das variable Darlehen hat statt eines festen Sollzinssatzes einen veränderlichen Zinssatz, der orientiert sich am Euribor [European Interbank Offered Rate] als Referenzzinssatz orientiert.
Der Zinssatz wird alle drei Monate mit einem festen Zinsaufschlag an die Zinsentwicklung vom Euribor angepasst. Es kann bei der Anpassung eine Zinsobergrenze [Cap] oder eine Zinsuntergrenze [Floor] vereinbart werden.
Das variable Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt und mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden.


Volltilgerdarlehen

Beim Volltilgerdarlehen ist der vollständige Darlehensbetrag am Ende der Sollzinsbindung in Gänze getilgt. Diese Form des Annuitätendarlehen benötigt keine Anschlussfinanzierung, ist jedoch meist mit einer hohen monatlichen Belastung verbunden.
Einige Bankpartner bieten einen Zinsrabatt für Volltilgerdarlehen an, Sondertilgungen sind in der Regel nicht möglich.


Zinszahlungsdarlehen

Beim Zinszahlungsdarlehen wird mit dem Kreditgeber vereinbart, dass die Tilgung für den vereinbarten Sollzinsbindungszeitraum ausgesetzt wird.
Der Darlehensnehmer zahlt nur Zinsen an den Kreditgeber und der volle Darlehensbetrag muss am Ende getilgt oder abgelöst werden.
Hierfür wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, der monatlich angespart werden muss.
Mit der geplanten Zuteilung des Bausparvertrags wird der Darlehensbetrag am Ende der Sollzinsbindung von der Bausparkasse abgelöst.
Das Bauspardarlehen wird zu den vertraglich festgelegten Bedingungen an die Bausparkasse zurückgezahlt.